Widerrufsbelehrung

bei Heizöl-Fernabsatzverträgen

 

 

Kein Widerrufsrecht mehr beim Kauf von Heizöl und Pellets

 

Beim Kauf von Heizöl und Pellets besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abziehlen, sind somit nicht widerrufbar.

 

 

 

 

 

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